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Kirche, "alte Universität" und Engelsmühle
(ab 1938 AVOG) im Herzen des Untertales
Man erkennt den Kamin des Sägewerkes
Kern, aber noch keinen Kirchturm (1937) im Obertal
Marke "Notopfer Berlin"
aus Wikipedia
Nach dem Ende der Berlin-Blockade und der Luftbrücke (26. Juni 1948–11. Mai 1949) verabschiedete der Wirtschaftsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes am 8. November 1948 das „Gesetz zur Erhebung einer Abgabe Notopfer Berlin im vereinigten Wirtschaftsgebiet“. Danach musste – neben zusätzlichen Abgaben herkömmlicher Art (vgl. § 2 Nr. 1 u. 2 des Gesetzes) – auf die meisten innerdeutschen Postsendungen (außer von und nach West-Berlin und auch nicht in die DDR) zusätzlich zum normalen Porto (damals 20 Pfennig für einen Standardbrief) eine Steuermarke, das sog. „Notopfer“, geklebt werden. Diese zwei Pfennig sollten der durch die Berlin-Blockade in wirtschaftliche Not geratenen West-Berliner Bevölkerung zugute kommen. Dieses Gesetz war bis zum 31. März 1956 in Kraft.
Die Notopfermarke war in den Gebieten der amerikanischen und britischen Zone (sogenannte Bizone) seit dem 1. Dezember 1948 zu verwenden, während in den verschiedenen Teilen der Französischen Zone (Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg) unterschiedliche Regelungen der Benutzung galten. Ab 1. Januar 1950 war in der gesamten Bundesrepublik die Vorschrift einheitlich. Ab Januar 1949 wurde die Notopfermarke, wenn sie in der SBZ bzw. der DDR auf Sendungen angetroffen wurde, beanstandet (siehe Postkrieg).
Am Anfang dieser Zeit wurden die Marken teilweise noch mit der Schere vom Bogen abgeschnitten, erst ab Anfang 1950 gelang es, alle Marken zu perforieren. Auch unterscheiden Briefmarkensammler die verschiedenen Versionen der Marken, die sich durch unterschiedliche Wasserzeichen, Zähnungen und kleine Abweichungen in der Typographie unterscheiden.