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Das Deutsche Gebrauchsmusterschutzgesetz
bestand in der Zeit von 1891 - 1945
(siehe unten)
etwa 24 cm lang
Die Zahl "4" ist auf der Flügelmutter
eingeprägt
Verschiebbares Teil mit Beschriftung.....
Zerlegt
"Was" greifen diese "Zangen" ??
Die "Zangen" sind "messerartig" geschliffen.
Vielleicht wurden damit ja Einmachgläser
geöffnet ??
Oder, wer hat eine bessere Idee ?
D.R.G.M. Deutsches Reichsgebrauchsmuster 1891-1945
Nach der Reichsgründung 1871
wurde zunächst kontrovers auch über einen einheitlichen Patentschutz
diskutiert. Auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und
des Patentschutzvereins (Werner von Siemens) trat später das Patentgesetz
am 1. Juli 1877 in Kraft.
Am 01.Oktober 1891 führt das Kaiserliche
Patentamt in Berlin neben dem "Deutschen Reichspatent" (D.R.P.) das "Deutsche
Reichsgebrauchsmuster" (D.R.G.M.) ein, welches als "Patent des kleinen
Mannes" einen Patentschutz für 10 Jahre bietet.
Um die eigenen Ideen zu schützen, wurden neben wirklich bahnbrechenden und technisch und wirtschaftlich sinnvollen und erfolgreichen Erfindungen auch zum Teil kleine Veränderungen bereits bekannter Bauarten zum Musterschutz angemeldet.
Die Stücke selbst sind häufig nicht
mit Nummern gekennzeichnet, oft findet sich lediglich der Hinweis D.R.G.M.
oder ges.gesch. auf den Stücken.
Seit der Gründung des Reichspatentamtes
1877 sind die deutschen Patente vollständig mit Beschreibungen und
Zeichnungen dokumentiert .
(Quelle:http://www.das-koppelschloss.de/drgm.htm)
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Ergänzung:
am 16.12.12 erhielt ich die folgende
Mail:
"Hallo, Ihre Idee für Weckgläser ist fast richtig. Mit diesem Gerät wurden größere Gläser mit Metalldeckel geöffnet.
Damals wurden z.B. Sauerkraut oder Hönig in 5 kg Gläsern abgefüllt. Heute gibt es ( glaube ich ) nur noch so große Gurkengläser."
Liebe Grüße aus Berlin.
MfG Frank Schneevogt